Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Museigen – Inhaber: Bennet Sebastian Sieber, Kreherstraße 45, 09126 Chemnitz, im Folgenden Auftragnehmer, und dem Auftraggeber über Gestaltung, Erstellung und Betreuung von Webseiten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers gelten bis zu dem im Angebot genannten Datum. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform bestätigt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Wird zusätzlich ein gesondertes Vertragsdokument geschlossen, geht es diesen Bedingungen vor, soweit es abweicht.
§ 3 Leistungen und Änderungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Entwurfsstände legt der Auftragnehmer zur Freigabe vor. Das fertige Werk legt er dem Auftraggeber zur Abnahme vor und setzt dafür eine angemessene Frist, in der Regel 14 Tage. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe wenigstens eines Mangels verweigert; ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer ihn mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Änderungswünsche, die den vereinbarten Umfang überschreiten, werden gesondert angeboten und nach Freigabe abgerechnet.
Bei der Erstellung setzt der Auftragnehmer rechnergestützte Werkzeuge einschließlich Systemen künstlicher Intelligenz ein. Die Auswahl der Werkzeuge liegt beim Auftragnehmer; geschuldet ist das im Angebot beschriebene Ergebnis. Erzeugt der Auftragnehmer Bild-, Ton- oder Videoinhalte mit Mitteln der künstlichen Intelligenz, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln, so kennzeichnet er diese Inhalte unmittelbar am Inhalt als künstlich erzeugt; das verlangt Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
§ 4 Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; die Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht zusätzlich berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 Prozent bei Auftragserteilung und der Restbetrag nach Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die benötigten Texte, Bilder und Zugänge rechtzeitig bereit und sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Der Auftraggeber teilt bei überlassenen Bild-, Ton- und Videoinhalten mit, ob diese mit Mitteln der künstlichen Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Diese Angabe wird benötigt, damit die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erfüllt werden können.
Kennzeichnungen, die der Auftragnehmer nach § 3 an gelieferten Inhalten angebracht hat, sowie in den Dateien enthaltene maschinenlesbare Herkunftsangaben bleiben nach der Abnahme erhalten. Entfernt oder verändert der Auftraggeber sie, entscheidet ab diesem Zeitpunkt er über die Verwendung der Inhalte und trägt die daraus folgende Verantwortung selbst.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen. Rechte an eingesetzten Bibliotheken, Schriften und Fremdinhalten richten sich nach deren jeweiliger Lizenz. Das Recht des Auftragnehmers, als Urheber benannt zu werden, und die Verwendung der Arbeit als Arbeitsprobe richten sich nach § 7.
An Bestandteilen, die überwiegend maschinell durch Systeme künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, entstehen nach derzeitiger Rechtslage keine Urheberrechte, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG fehlt. Insoweit kann der Auftragnehmer keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumen. Er überträgt an diesen Bestandteilen alle ihm zustehenden Rechte und verpflichtet sich, sie unbeschadet des § 7 nicht für andere Auftraggeber zu verwenden. Auf Verlangen benennt der Auftragnehmer vor der Abnahme, welche Bestandteile hiervon betroffen sind.
§ 7 Gestaltungsvermerk, Ablösung und Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer bringt in der Fußzeile jeder im Auftrag erstellten Webseite einen Gestaltungsvermerk mit dem Wortlaut „Design & Umsetzung: museigen.de“ an. Der Vermerk wird als Textlink auf museigen.de ausgeführt. Er ist zurückhaltend gestaltet, in Schriftgröße und Farbe den übrigen Angaben der Fußzeile angeglichen und dem Impressum des Auftraggebers weder optisch noch räumlich gleichgestellt. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, den Vermerk für die Dauer des Betriebs der Webseite in dieser Form zu führen. Ein Recht des Auftragnehmers auf Urheberbenennung nach § 13 Satz 2 UrhG wird hierdurch ausgeübt; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
(2) Der Link wird mit dem Attribut rel="nofollow" ausgezeichnet. Der Vermerk lädt keine Inhalte von Servern des Auftragnehmers oder Dritter nach; personenbezogene Daten der Besucher der Webseite werden durch ihn nicht übermittelt. Eine Einwilligung der Besucher ist für den Vermerk nicht erforderlich.
(3) Der Gestaltungsvermerk begründet keine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Inhalte der Webseite. Diensteanbieter im Sinne des § 5 DDG und Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist allein der Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber kann auf den Gestaltungsvermerk verzichten. Der Verzicht wird gegen eine einmalige Ablösepauschale gewährt, deren Höhe sich aus dem Angebot ergibt. Erklärt der Auftraggeber den Verzicht in Textform vor der Abnahme, wird die Webseite ohne den Vermerk übergeben. Erklärt er ihn später, entfernt der Auftragnehmer den Vermerk innerhalb von zehn Werktagen nach Zahlungseingang. Der Verzicht gilt unbefristet und auch für spätere Überarbeitungen derselben Webseite durch den Auftragnehmer.
(5) Entfernt oder verdeckt der Auftraggeber den Gestaltungsvermerk, ohne den Verzicht nach Absatz 4 erklärt und die Ablösepauschale gezahlt zu haben, so gilt der Verzicht als in Anspruch genommen; die Ablösepauschale wird zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus § 97 UrhG, bleiben unberührt.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellte Webseite in Form von Bildschirmabbildungen, Ausschnitten und einer Verlinkung als Arbeitsprobe zu verwenden. Die namentliche Nennung des Auftraggebers, die Verwendung seiner Firmenbezeichnung und seines Logos setzen eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers in Textform voraus. Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb von zehn Werktagen.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Frist gerügt werden, durch Nachbesserung. Kein Mangel sind Abweichungen in älteren Browsern außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Störungen, die auf Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter zurückgehen.
In der ersten Woche nach Übergabe behebt der Auftragnehmer technische Mängel – Fehler, die vom vereinbarten Umfang abweichen – kostenlos. Inhaltliche Änderungswünsche, etwa neue oder geänderte Texte, Bilder, Layout oder zusätzliche Seiten, sind kein Mangel und werden auch innerhalb dieser Woche gesondert nach Aufwand abgerechnet.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Betreuung, Laufzeit und Kündigung
Ein Betreuungsvertrag läuft, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 in Verbindung mit § 355 BGB zu. Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung; diese Belehrung geht diesen Bedingungen vor.
Mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt der Auftragnehmer nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Widerruft der Verbraucher danach, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nach § 357a BGB.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand Chemnitz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
